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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2010 - L 8 AL 222/10 B   

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https://dejure.org/2010,19152
LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2010 - L 8 AL 222/10 B (https://dejure.org/2010,19152)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.08.2010 - L 8 AL 222/10 B (https://dejure.org/2010,19152)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. August 2010 - L 8 AL 222/10 B (https://dejure.org/2010,19152)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 11/89

    Arbeitsbescheinigung - Falsches Ausfüllen einer Arbeitsbescheinigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2010 - L 8 AL 222/10
    Sie hat zwar keine Tatbestandswirkung bei der Prüfung von Leistungsrechten durch die Bundesagentur für Arbeit (s. BSG SozR 3-4100 § 145 Nr. 1), kann jedoch dazu beitragen, dass Leistungen auf der Grundlage des bescheinigten Arbeitsentgelts berechnet werden.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.03.2009 - L 1 AL 25/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung auch im Urteil -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2010 - L 8 AL 222/10
    Im vorliegenden Fall ist eine individuelle Bemessung nach § 52 Abs. 1 Satz 1 GKG jedoch möglich (s. etwa auch z.B. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. März 2009 - L 1 AL 25/09 B; SG Hamburg a.a.O.).
  • SG Hamburg, 27.04.2006 - S 60 AL 2074/04

    Rechtsschutzbedürfnis bei der Berichtigung einer Arbeitsbescheinigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2010 - L 8 AL 222/10
    Vielmehr hat er in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber die Klage vor dem Sozialgericht erhoben (s. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. August 2008 - L 16 B 426/07 AL; SG Hamburg, Beschluss vom 27. April 2006 - S 60 AL 2074/04).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2008 - L 16 B 426/07

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage eines Arbeitnehmers auf Ergänzung oder

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2010 - L 8 AL 222/10
    Vielmehr hat er in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber die Klage vor dem Sozialgericht erhoben (s. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. August 2008 - L 16 B 426/07 AL; SG Hamburg, Beschluss vom 27. April 2006 - S 60 AL 2074/04).
  • SG Berlin, 11.02.2011 - S 70 AL 2149/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - einseitige Erledigungserklärung - Feststellung

    Die Kammer hat bei der Streitwertbestimmung berücksichtigt, dass die ursprünglich begehrte Korrektur der Arbeitsbescheinigung Ähnlichkeiten zur zivilrechtlichen Klage auf Auskunftserteilung aufweist, da mithilfe der Arbeitsbescheinigung Ansprüche gegen die Arbeitsagentur geltend gemacht werden sollten (vgl. SG Hamburg, Urteil v. 27.04.2006, S 60 AL 2074/04; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 12.08.2010, L 8 AL 222/10 B, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - L 18 AL 198/17

    Bemessung des Streitwerts für ein Erledigungsfeststellungsbegehren zur Korrektur

    3 Das SG hat zunächst zutreffend berücksichtigt, dass die ursprünglich begehrte Korrektur der Arbeitsbescheinigung Ähnlichkeiten zur zivilrechtlichen Klage auf Auskunftserteilung aufweist, da mithilfe der Arbeitsbescheinigung Ansprüche gegen die Arbeitsagentur geltend gemacht werden sollten (vgl SG Hamburg, Urteil vom 27. April 2006 - S 60 AL 2074/04 - juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. August 2010 - L 8 AL 222/10 B - juris).
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